Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KFZ-Meisterwerkstatt Sergej Bestschastny
Stand: Februar 2025

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Reparatur- und Wartungsleistungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen der KFZ-Meisterwerkstatt Sergej Bestschastny (nachfolgend "Werkstatt" genannt) und ihren Kunden.

2. Auftragserteilung

  • Der Auftrag für Dienstleistungen kommt durch die Unterzeichnung eines Werkstattauftrags oder durch eine schriftliche Bestätigung seitens der Werkstatt zustande.
  • Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
  • Änderungen oder Ergänzungen eines erteilten Auftrags bedürfen ebenfalls der schriftlichen Vereinbarung.
  • Eine Stornierung eines bereits erteilten Auftrags ist nur mit Zustimmung der Werkstatt möglich. Bereits entstandene Kosten oder erbrachte Leistungen können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Bei Stornierungen nach Beginn der Arbeiten kann eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 € anfallen, sofern nicht höhere Kosten nachweislich entstanden sind. Eine Stornierung vor Arbeitsbeginn ist kostenfrei möglich.

3. Kostenvoranschlag und Preise

  • Auf Wunsch des Kunden erstellt die Werkstatt einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage gültig ist.
  • Werden während der Arbeiten zusätzliche Leistungen erforderlich, die den Kostenvoranschlag um mehr als 10 % übersteigen, informiert die Werkstatt den Kunden unverzüglich und holt dessen Zustimmung ein.
  • Arbeitsleistungen und Ersatzteile werden nach den jeweils gültigen Preisen abgerechnet.
  • Ein Kostenvoranschlag ist kostenfrei. Beauftragt der Kunde nach Erstellung keinen Reparaturauftrag, kann eine Bearbeitungsgebühr von 30 € (inkl. MwSt.) erhoben werden, sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist.
  • Die im Kostenvoranschlag genannten Preise sind unverbindlich. Falls sich Material- oder Lohnkosten zwischen Auftragserteilung und Fertigstellung erheblich ändern, wird die Werkstatt den Kunden rechtzeitig informieren und dessen Zustimmung einholen.

4. Fertigstellung und Abnahme

  • Die Werkstatt nennt dem Kunden einen voraussichtlichen Fertigstellungstermin und informiert ihn rechtzeitig über Verzögerungen.
  • Nach Fertigstellung wird der Kunde benachrichtigt und aufgefordert, das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, kann eine Standgebühr von 15 € pro Tag erhoben werden. Bei einer Standzeit von mehr als 10 Tagen kann diese auf bis zu 20 € pro Tag erhöht werden. Über die Anpassung wird der Kunde vorab informiert.
  • Erfolgt die Abholung nicht innerhalb von 3 Werktagen, behält sich die Werkstatt das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden auf einen gesonderten Stellplatz zu überführen oder nach angemessener Frist ein Inkassoverfahren einzuleiten.
  • Die Abnahme des Fahrzeugs erfolgt mit der Übergabe und Bezahlung der Rechnung. Offensichtliche Mängel sind bei der Abholung zu rügen, versteckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  • Bei Nichtabholung trotz mehrfacher Aufforderung kann die Werkstatt das Fahrzeug nach einer Frist von 60 Tagen verwerten oder versteigern. Der Kunde wird spätestens 14 Tage vorher schriftlich informiert und bleibt für offene Rechnungen sowie Lagerkosten haftbar. Übersteigt der Erlös die Forderungen der Werkstatt, erhält der Kunde den Differenzbetrag ausgezahlt. Andernfalls bleibt er zur Zahlung des Restbetrags verpflichtet.
  • Verzögert sich die Reparatur aufgrund von Lieferproblemen bei Ersatzteilen, wird der Kunde umgehend informiert. Ein Schadensersatzanspruch oder die Übernahme von Mietwagenkosten durch die Werkstatt besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  • Bei Verzögerungen von mehr als 4 Wochen ohne höhere Gewalt oder unverschuldete Lieferprobleme kann der Kunde nach schriftlicher Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
  • Nachweisbare höhere Gewalt (z. B. Krankenhausaufenthalt) kann eine kostenfreie Verlängerung der Standzeit um bis zu 7 Tage rechtfertigen.

5. Zahlungsbedingungen

  • Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Privatkunden haben grundsätzlich keine Zahlungsfrist, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.
  • Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Bargeld, EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder Überweisung nach vorheriger Absprache.
  • Bei Zahlungsverzug erhebt die Werkstatt Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Verbraucher bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Unternehmer.
  • Die erste Mahnung ist kostenfrei, für die zweite wird eine Gebühr von 5 € erhoben. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der zweiten Mahnung keine Zahlung, wird ein Inkassoverfahren eingeleitet. Es werden maximal zwei Mahnstufen angesetzt.
  • Für gewerbliche Kunden und Flottenbetreiber gilt eine maximale Zahlungsfrist von 14 Tagen netto, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
  • Reklamationen oder Korrekturanfragen zu Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der Werkstatt einzureichen.
  • Bei Zahlungsschwierigkeiten nach der zweiten Mahnung kann der Kunde eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Werkstatt und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

6. Haftung & Gewährleistung

  • Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen beträgt 24 Monate, sofern keine Gebrauchtteile verbaut wurden. Bei der Verwendung von Gebrauchtteilen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Die Haftung der Werkstatt ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Für vom Kunden beigestellte Ersatzteile wird keine Gewährleistung übernommen.
  • Die Werkstatt haftet nicht für Schäden, die durch äußere Einflüsse (z. B. Unwetter, Vandalismus) während der Standzeit auf dem Gelände entstehen, es sei denn, diese sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Die Werkstatt haftet nicht für Diebstahl oder Schäden am Fahrzeug durch Dritte, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzungen der Werkstatt zurückzuführen.
  • Die Werkstatt übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände des Kunden, die sich im Fahrzeug befinden. Der Kunde ist angehalten, Wertgegenstände vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen
  • Offensichtliche Mängel sind bei der Abholung zu rügen, versteckte Mängel müssen der Werkstatt innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden.

7. Ersatzteile & Altteile

  • Es werden je nach Vereinbarung Original-, Nachbau- oder Gebrauchtteile verwendet.
  • Sollte der Kunde eine Rückgabe von Altteilen wünschen, muss dies vor Beginn der Reparatur schriftlich vereinbart werden.
  • Bestellte Sonder- oder Spezialteile sind vom Umtausch ausgeschlossen. Dazu zählen maßgefertigte Teile, speziell für den Kunden bestellte Teile sowie Elektronikbauteile nach dem Öffnen der Verpackung. Im Falle berechtigter Reklamationen hat die Werkstatt das Recht auf Nachbesserung. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder für den Kunden unzumutbar ist.
  • Altteile werden nach Abschluss der Reparatur für maximal 14 Tage aufbewahrt. Danach erfolgt die Entsorgung, sofern der Kunde sie nicht abgeholt hat. Für eine längere Aufbewahrung kann eine Lagergebühr von 5 € pro Tag erhoben werden.
  • Der Kunde wird nach Abschluss der Reparatur schriftlich oder telefonisch über die Abholfrist informiert. Erfolgt innerhalb der 14 Tage keine Abholung, wird das Altteil fachgerecht entsorgt.

8. Probefahrten & Fahrzeugüberführung

  • Der Kunde erklärt sich mit notwendigen Probefahrten durch das Werkstattpersonal einverstanden.
  • Für Schäden während der Probefahrt haftet die Werkstatt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Schäden, die durch technische Mängel am Fahrzeug selbst entstehen, haftet der Kunde, sofern diese nicht auf einen Werkstattfehler zurückzuführen sind.
  • Wird eine Fahrzeugüberführung zum Kunden gewünscht, kann dies gegen eine gesonderte Gebühr erfolgen.
  • Falls der Kunde eine Probefahrt selbst durchführt und dabei einen Schaden verursacht, haftet er für sämtliche entstehenden Kosten, sofern kein Werkstattfehler vorliegt. Sollte der Schaden durch unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit (z. B. überhöhte Geschwindigkeit, starkes Bremsen auf rutschigem Untergrund) entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe – unabhängig von einer bestehenden Versicherung.
  • Falls Probefahrten durch Dritte (z. B. Gutachter oder externe Prüfstellen) durchgeführt werden, haftet die Werkstatt nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Dritten verursacht wurden.

9. Datenschutz & Nutzung von Kundendaten

  • Kundendaten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert und nur zur Auftragserfüllung verwendet.
  • Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder wenn dies zur Abwicklung des Auftrags erforderlich ist (z. B. Versicherungen oder Leasingfirmen).
  • Auf Wunsch des Kunden können Rechnungen und Dokumente elektronisch übermittelt werden.
  • Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf Anfrage erhältlich ist oder unter „www.best-kfz.de/datenschutzerklaerung/“ eingesehen werden kann.

10. Versicherungsschäden

  • Falls eine Abrechnung mit der Versicherung erfolgt, muss der Kunde eine Abtretungserklärung unterzeichnen. Falls der Kunde die Abtretungserklärung verweigert, bleibt er selbst zahlungspflichtig und muss die Rechnung direkt begleichen.
  • Die Werkstatt behält sich vor, bei Nichtzahlung durch die Versicherung die Kosten direkt beim Kunden geltend zu machen. Erfolgt keine Zahlung durch die Versicherung innerhalb von 30 Tagen, ist der Kunde zur vollständigen Begleichung der Rechnung verpflichtet. Falls der Kunde nach Ablauf der 30-Tage-Frist nicht zahlt, behält sich die Werkstatt das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten oder Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
  • Erfolgt keine Zahlung durch die Versicherung innerhalb von 30 Tagen, ist der Kunde zur vollständigen Begleichung der Rechnung innerhalb von weiteren 14 Tagen verpflichtet.
  • Falls der Kunde auch nach Ablauf der 14-tägigen Frist nicht zahlt, werden Mahngebühren sowie Verzugszinsen fällig. Sollte die offene Summe nicht innerhalb von weiteren 14 Tagen beglichen sein, wird ein gerichtliches Mahnverfahren oder Inkassoverfahren eingeleitet.
  • Falls die Versicherung nur eine Teilzahlung leistet, ist der Kunde verpflichtet, den Differenzbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
  • Falls zwischen der Werkstatt und der Versicherung Uneinigkeit über die Schadenshöhe oder die Erstattung besteht, wird die Werkstatt den Kunden informieren. Der Kunde kann in diesem Fall eine eigene Begutachtung auf eigene Kosten veranlassen oder den Streit mit der Versicherung selbst führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

11. Gerichtsstand & Rechtswahl

  • Für Streitigkeiten aus diesen AGB gilt deutsches Recht.
  • Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 13 ZPO.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der Werkstatt, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Bei Streitigkeiten kann der Kunde eine Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist für die Werkstatt bis zu einem Streitwert von 1.500 € verbindlich. Falls es zu keiner Einigung in der Schiedsstelle kommt und ein gerichtliches Verfahren notwendig wird, trägt die unterliegende Partei die Verfahrenskosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens sollen sich beide Parteien bemühen, eine einvernehmliche Lösung über eine Kfz-Schiedsstelle oder eine Mediation zu erzielen.
  • Die Werkstatt haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Leistungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien oder behördliche Anordnungen.
  • Falls der Kunde aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, wird eine angemessene Zahlungsaufschubfrist gewährt. Die Werkstatt und der Kunde werden sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen.

12. Nutzung & Rückgabe von Miet- oder Leihfahrzeugen

  • Die Werkstatt stellt dem Kunden für die Dauer der Reparatur ein Leihfahrzeug zur Verfügung. Die Nutzung ist ausschließlich für den vereinbarten Zeitraum und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet.
  • Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln, die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten und es nicht ohne vorherige Zustimmung der Werkstatt an Dritte weiterzugeben.
  • Falls das Leihfahrzeug kostenpflichtig ist, wird die Gebühr vor Übergabe vertraglich festgelegt. Für verspätete Rückgaben kann eine Gebühr von 25 € pro Tag erhoben werden.
  • Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Der Kunde haftet für Schäden, sofern diese nicht von der Versicherung der Werkstatt gedeckt sind. Die Selbstbeteiligung beträgt bis zur im Leihfahrzeugvertrag festgelegten Höhe. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann diese reduziert werden. Vor Übergabe kann eine Kaution in der vertraglich festgelegten Höhe verlangt werden.
  • Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Alkohol-/Drogenkonsum, Handy-Nutzung während der Fahrt, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen) haftet der Kunde unabhängig von der vereinbarten Selbstbeteiligung in voller Höhe für entstandene Schäden.
  • Das Fahrzeug darf nicht für motorsportliche Veranstaltungen, Fahrtrainings, den Transport von Gefahrgut oder übermäßig schweren Lasten sowie für illegale Aktivitäten oder gewerbliche Personenbeförderung genutzt werden.
  • Der Kunde muss das Fahrzeug mit mindestens dem bei Übergabe vorhandenen Tankstand zurückgeben. Andernfalls werden die Differenz zu den aktuellen Kraftstoffpreisen sowie eine Servicepauschale von 10 € berechnet.
  • Das Fahrzeug ist in ordnungsgemäßem, gereinigtem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung kann eine Reinigungspauschale von bis zu 50 € erhoben werden.
  • Schäden oder technische Mängel sind der Werkstatt unverzüglich zu melden. Ist das Fahrzeug aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden nicht mehr fahrbereit, trägt dieser die Abschlepp- und Reparaturkosten.
  • Die Werkstatt haftet nicht für Schäden durch technische Defekte am Leihfahrzeug, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Werkstatt zurückzuführen.
  • Bei einem Unfall muss der Kunde die Werkstatt umgehend informieren und – falls erforderlich – die Polizei hinzuziehen. Ohne polizeiliche Unfallaufnahme oder Meldung an die Werkstatt kann der Versicherungsschutz entfallen. Der Kunde darf keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abgeben.
  • Die Nutzung außerhalb Deutschlands bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Werkstatt. In diesem Fall kann eine zusätzliche Versicherungsgebühr anfallen. Bei unzulässiger Auslandsnutzung entfällt der Versicherungsschutz, und der Kunde haftet für alle entstandenen Schäden in voller Höhe.
  • Die Werkstatt übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene persönliche Gegenstände. Falls Wertgegenstände gefunden werden, werden sie maximal 14 Tage aufbewahrt, danach erfolgt eine Entsorgung oder Verwertung.

Diese AGB treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind Bestandteil aller Verträge zwischen der KFZ-Meisterwerkstatt Sergej Bestschastny und ihren Kunden. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.

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